Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrag ziwschen Gast (Mieter) und Anbieter (Vermieter)

  1. Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald die Ferienwohnung (FeWo) bestellt oder zugesagt wurde und eine schriftliche Bestätigung oder eine Anzahlung getätigt wurde.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Dauer des abgeschlossenen Vertrages.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet bei Nichtbereitsstellung eine FeWo dem Gast eine gleichwertige Wohnung zu vermitteln oder Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Mieter verpflichtet sich bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung, den vereinbarten Preis zu bezahlen.
  5. Ausschließlicher Gerichtsstandort ist für beide Vertragsparteien Ingolstadt in Bayern.

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© Renate Pfisterer